Beitragsordnung des Vereins
Gruppe für trauernde Kinder Dortmund e. V.
Artikel 1
Grundsatz
Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten
Artikel 2
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag von mindestens 3,00 EURO. Jedes Mitglied kann sich zur Zahlung eines höheren Beitrags verpflichten
Artikel 3
Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines Quartals per Einzugsermächtigung von dessen Konto am Quartalsanfang eingezogen. Gezahlte Beiträge bleiben bei Austritt des Mitgliedes beim Verein
Artikel 4
Inkrafttreten
Die Beitrittsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 19.September 2006 in Kraft.