Die Rechte der trauernden Kinder
Ein trauerndes Kind hat das Recht …
- die Wahrheit darüber zu erfahren, dass ein Mensch gestorben ist und wie er gestorben ist.
- Fragen zu stellen und diese ehrlich beantwortet zu bekommen.
- dass ihm würdevoll und mit Respekt zugehört wird.
- zu schweigen und anderen nichts über seine Gedanken und Gefühle bezüglich der Trauer zu erzählen.
- nicht mit den Vorstellungen und Schlussfolgerungen anderer übereinzustimmen.
- die verstorbene Person noch einmal zu sehen.
- den Ort, an dem der geliebte Mensch starb, zu sehen.
- so zu trauern wie es mag , ohne sich selbst oder andere zu verletzen.
- alle Gefühle zu fühlen und alle Gedanken zu denken, die ihm in seiner individuellen Trauer kommen.
- nicht den üblichen Meinungen über Trauer zu folgen, wie sie in Lehrbüchern stehen.
- auf seine ureigene Weise zu trauern, individuell und ohne Bewertung.
- Ärgerlich über den Tod zu sein.
- Ärgerlich über den Menschen, der gestorben ist, zu sein.
- Ärgerlich über Gott zu sein.
- Ärgerlich über sich selbst und A?ber andere zu sein.
- seine eigene Meinung in theologischer oder philosophischer Weise über das Leben und den Tod zu haben.
- bei den Bestattungsvorbereitungen einbezogen zu werden.
- bei der Beerdigung und allen Ritualen, die den Tod betreffen, dabei zu sein.
- in diesem verwundbaren Zustand der Trauer und ihren Umständen nicht ausgenutzt zu werden.
- bezüglich des Todes Schuldgefühle zu haben, die z. B. aus den Gedanken resultieren, dass es den Tod wohlmöglich hätte verhindern können.
Diese Rechte wurden von trauernden Jugendlichen erarbeitet, die im Dougy Center Florida/USA Begleitung in ihrer Trauer bekommen haben.