Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins
Gruppe für trauernde Kinder Dortmund e. V.

Artikel 1
Grundsatz

Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten

Artikel 2
Höhe der Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag von mindestens 3,00 EURO. Jedes Mitglied kann sich zur Zahlung eines höheren Beitrags verpflichten

Artikel 3
Fälligkeit des Beitrags

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines Quartals per Einzugsermächtigung von dessen Konto am Quartalsanfang eingezogen. Gezahlte Beiträge bleiben bei Austritt des Mitgliedes beim Verein

Artikel 4
Inkrafttreten

Die Beitrittsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 19.September 2006 in Kraft.